Studienordnung und Ordnung
zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am Weiterbildenden Studium „VINGS – Virtual
International Gender Studies - Qualifizierung Gleichstellung“ an
der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 90 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über
die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die FernUniversität
- Gesamthochschule in Hagen die folgende Studienordnung und Ordnung
zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am Weiterbildenden Studium „VINGS – Qualifizierung
Gleichstellung“, künftig „VINGS“ genannt, als
Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Ziele und Inhalte des Weiterbildenden Studiums
§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium
§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Weiterbildenden Studiums
§ 4 Präsenzveranstaltungen
§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen
§ 6 Wiederholen von Prüfungen
§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen
§ 8 Prüfungsverfahren
§ 9 Zertifizierung
§ 10 Veröffentlichung und In-Kraft-Treten
§ 1 Ziele und Inhalte des Weiterbildenden Studiums
Das Weiterbildende Studium „VINGS“ vermittelt das wissenschaftliche Fundament, die praktischen Grundlagen und aktuelles Wissen der Gleichstellungsarbeit. Es unterstützt den Professionalisierungsprozess und leistet einen Beitrag zum relevanten Wissen im Bereich des Gender Mainstreaming. Die Studierenden erwerben darüber hinaus Qualifikationen in der Nutzung moderner Kommunikationsmedien.
§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium
(1) Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Eignung
durch Studium, im Beruf oder auf andere Weise, insbesondere in ehrenamtlicher
Tätigkeit erworben haben. Es gilt § 90 Abs. 2 HG.
(2) Für die Teilnahme am Weiterbildenden Studium sind Gebühren
zu entrichten, die gesondert festgelegt werden.
(3) Die Studierenden werden an der FernUniversität – Gesamthochschule
in Hagen als Gasthörerinnen und Gasthörer für jeweils ein
Semester zugelassen.
(4) Bewerbungsfristen werden in den jeweiligen Zulassungsunterlagen bekannt
gegeben.
§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Weiterbildenden dStuiums
(1) Das Studium ist als internetbasiertes Fernstudium angelegt und wird durch fakultative Präsenzangebote ergänzt. Es ist als Jahresprogramm mit einer Regelstudienzeit von 2 Semestern konzipiert. Das Arbeitsvolumen beträgt insgesamt 10 Wochenstunden in 32-36 Studienwochen.
(2) Das Studium beinhaltet Kurse zu folgenden Themen:
- Grundlagen der Gleichstellungsarbeit (1 Kurs à 3 Semesterwochenstunden (SWS))
- Praxis der Gleichstellungsarbeit (1 Kurs à 3 SWS)
- Arbeitsrecht und Personalentwicklung (1 Kurs à 3 SWS)
- Rechtsfragen des Zusammenlebens (1 Kurs à 3 SWS)
- Geschlecht und Körper, (1 Kurs à 3 SWS)
- Gleichstellungsarbeit in verschiedenen Praxisfeldern (Hochschule,Verwaltung/Kommunalverwaltung, Wirtschaft) (1 Kurs à 3 SWS)
- Entwicklungen der Gleichstellungspolitik: Gender Mainstreaming und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (1 Kurs à 3 SWS)
- Equal Opportunities in Comparative Perspective (1 Kurs à 3 SWS)
- Equality and Non-Discrimination in EU-Law (1 Kurs à 2 SWS)
(3) Um ein Gesamtzertifikat „VINGS“ zu erhalten, müssen
insgesamt vier Kurse à 3 SWS erfolgreich bearbeitet und eine Abschlussarbeit
verfasst werden.
(4) Der Umfang der Kurse von 1 SWS entspricht einem Kredit für die
Anrechnung im ECTS-System.
§ 4 Präsenzveranstaltungen
(1) Präsenzveranstaltungen werden von der FernUniversität
in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern angeboten. Sie können
fakultativ belegt werden.
(2) In den Präsenzphasen werden psychosoziale Trainings- und Einführungsseminare
angeboten.
§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen
(1) Der Lernerfolg wird durch Einsendearbeiten überprüft.
Zu jedem Kurs à 3 SWS werden drei Einsendearbeiten angeboten.
Ein Kurs ist erfolgreich abgeschlossen, wenn zwei der drei Einsendearbeiten
erfolgreich bearbeitet wurden. Bei Kursen mit 1 SWS wird 1 Einsendearbeit
angeboten. Diese muss für ein Teilnahmezertifikat erfolgreich abgeschlossen
werden.
(2) Die Bearbeitung der Einsendearbeiten setzt den Bezug des entsprechenden
Kurses voraus. Die Einsendearbeiten können innerhalb der jeweils von
der Projektleitung bekannt gegebenen Rücksendefristen nur von zugelassenen
Studierenden zur Korrektur und Bewertung eingereicht werden.
(3) Für das Gesamtzertifikat muss eine schriftliche Abschlussarbeit
im Umfang von ca. 15 Seiten angefertigt werden. Die Bearbeitung erstreckt
sich über einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Wochen. Diese Frist
kann in begründeten Ausnahmefällen um weitere sechs Wochen verlängert
werden.
§ 6 Wiederholen von Prüfungsleistungen
(1) Nicht erfolgreich bearbeitete Einsendearbeiten können einmal
wiederholt werden. Die Wiederholung setzt die Zulassung zum weiterbildenden
Studium und die Entrichtung der entsprechenden Gebühren voraus.
(2) Wird die Abschlussarbeit schlechter als ausreichend bewertet, so kann
sie einmal wiederholt werden.
(3) Über die nicht erfolgreiche Abschlussarbeit wird ein mit Rechtsbehelfsbelehrung
versehener Bescheid erteilt.
§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen
(1) In allen Einsendeaufgaben sowie der Abschlussarbeit können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:
Sehr gut = 95 - 100 Punkte
Gut = 80 - 94 Punkte
Befriedigend = 65 - 79 Punkte
Ausreichend = 50 - 64 Punkte
Mangelhaft = weniger als 50 Punkte
(2) Eine mangelhafte Leistung gilt als nicht bestanden.
§ 8 Prüfungsverfahren
(1) Die Projektleitung oder von ihr beauftragte, zur Abnahme von wissenschaftlichen
Prüfungen berechtigte Personen führen die Korrektur und Bewertung
der Einsendearbeiten durch.
(2) Die Abschlussarbeit wird von der Projektleitung korrigiert und bewertet.
Die Note wird den Studierenden spätestens nach 12 Wochen bekannt gegeben.
§ 9 Zertifizierung
(1) Über die erfolgreiche Teilnahme am weiterbildenden Studium „VINGS“ wird
ein Gesamtzertifikat erteilt. Es wird vom Dekan/ von der Dekanin des
Fachbereichs Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften, sowie dem/der
wissenschaftlichen Leiter/in unterschrieben und mit dem Siegel des Fachbereichs
Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften der FernUniversität
- Gesamthochschule in Hagen versehen.
(2) Das Zertifikat enthält die Bezeichnungen der erfolgreich bearbeiteten
Kurse mit den erzielten Punktwerten und das Thema und die Note der Abschlussarbeit.
(3) Für jeden erfolgreich bearbeiteten Kurs wird auf Antrag ein Teilnahmezertifikat
erteilt Es wird vom Dekan/ von der Dekanin des Fachbereichs Erziehungs-,
Sozial- und Geisteswissenschaften, sowie dem/der wissenschaftlichen Leiter/in
unterschrieben und mit dem Siegel des Fachbereichs Erziehungs-, Sozial-
und Geisteswissenschaften der FernUniversität - Gesamthochschule in
Hagen versehen. Das Zertifikat enthält die genaue Bezeichnung des
zertifizierten Kurses und die in den Einsendearbeiten erzielten Punktwerte.
§ 10 Veröffentlichung und In-Kraft-Treten
Diese Studienordnung und Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen
Teilnahme am weiterbildenden Studium „VINGS“ tritt am Tage
nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität
Gesamthochschule Hagen in Kraft.
Ausgefertigt und genehmigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats
des Fachbereichs Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften vom 18.07.2002
und des Rektorats der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen.
Der Rektor der FernUniversität – Gesamthochschule in Hagen
Universitätsprofessor Dr.-Ing. H. Hoyer