Generelles zur Anmeldung
Sie können sich fortlaufend zum Weiterbildungsangebot Qualifizierung Gleichstellung anmelden.
Anmeldefrist für das Sommersemester ist der 31. Mai (Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, werden dem Wintersemester zugeordnet).
Anmeldefrist für das Wintersemester ist der 30. November (Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, werden dem Sommersemester zugeordnet).
Schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (.pdf) an die:
FernUniversität in Hagen
Frau Janßen
Postfach 940
58084 Hagen
Nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Zulassung. Dieser enthält auch Ihre Zugangsdaten zur Lernplattform von VINGS. Sie sind dann an der FernUniversität in Hagen als „Weiterbildungsstudierende“ zugelassen.
Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Eignung durch Studium, im Beruf oder auf andere Weise, insbesondere in ehrenamtlicher Tätigkeit, erworben haben. Es gilt § 90 Abs. 2 HG.
Auf dem Zulassungsantrag haben Sie die Möglichkeit, die Kurse anzugeben, die Sie im kommenden Semester belegen möchten. Dazu tragen Sie bitte die Kursnummern der jeweiligen Kurse ein.
Kosten
Die Grundgebühr beträgt pro
Semester 25 Euro.
Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr.In der Grundgebühr
sind die allgemeinen Leistungen der FernUniversität in Hagen, wie z.B.
die kostenlose Benutzung der Hochschulbibliothek, schon enthalten.
Kursgebühren fallen für die einzelnen von Ihnen
belegten Kurse an.
Für die Kurse "Grundlagen der Gleichstellungsarbeit" (77018) und "Praxis der Gleichstellungsarbeit" (77205) betragen die Kursgebühren 200 Euro.
Für den Kurs "Entwicklungen der Gleichstellungspolitik: Gender Mainstreaming und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" (77219) wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.
Der Kurs "Equal Opportunities in Comparative Perspective" wird für 75 Euro angeboten.
Der Kurs "Equal Opportunities and Discrimination in EU-Law" (77220) kostet 50 Euro.
Die Kursgebühr beträgt 150 Euro für die anderen Kurse.
Wenn ein Kurs wiederholend belegt wird, fällt eine
Wiederholungsgebühr von 35 Euro an.
Die Gebühren entstehen gemäß § 8 der Gebührensatzung für die FernUniversität mit der Antragstellung und werden mit der Entstehung fällig. Eine Rückziehung des Antrags entbindet die Studierenden nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Gebühr.