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Vorsorge im und für das Alter
Was Sie schon immer regeln sollten:
Testament – Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Die demographischen Veränderungen der Gesellschaft erfordern im Familien- und Erbrecht in weit größerem Umfang als früher vom Gesetz abweichende rechtliche Regelungen.
Die Standardfamilien, die gesetzlichen Regelungen generalisierend zugrunde liegen, weichen einer immer weiter zunehmenden Vielfalt von familiären Konstellationen. Aber auch in einigen klassischen familien- und erbrechtlichen Fällen können individuelle Regelungen erhebliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Regelung bieten.
Zum Thema Eheverträge finden sich ausführliche Beiträge im Reader
„Frauen und Recht“, hrsg. vom MGSFF NRW, Düsseldorf 2003,
Es gibt wohl kaum jemanden, der ein Testament nicht als sinnvoll ansehen würde, doch wird dies fälschlicherweise nur für „die Älteren“ als erforderlich gehalten. Tatsächlich sollte vernünftigerweise jeder Erwachsene an ein Testament denken. Besonders wichtig ist dies für Eheleute mit Kindern, insbesondere dann, wenn Eigentum in Form einer Immobilie vorhanden ist. Stirbt einer der Eheleute, gilt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge.
Der überlebende Ehegatte bekommt die eine Hälfte, die andere geht an den Nachwuchs.
In der Praxis bedeutet dies: Das Haus kann nur unter Mitwirkung des Jugendamtes veräußert werden, das auch sicherstellt, dass der auf die Kinder entfallende Vermögensanteil mündelsicher angelegt wird.
Auch für Alleinerziehende ist ein Testament wichtig. Zwar sichert die gesetzliche Erbfolge, dass die Kinder – wie in der Regel gewünscht – das Vermögen erben; doch stirbt ein Kind vor dem leiblichen Vater, dann erbt dieser vom Kind – eine Folge, die oft unerwünscht ist. Besondere Regelungen sind weiter zu treffen, wenn für ein behindertes Kind Vorsorge getroffen werden soll.
Es gibt dafür vielfältiges Info- Material. So kann man die Broschüre „Erben und Vererben“ kostenlos beim Bundes-Justizministerium bestellen http://www.bmj.de/enid/540c7c38e069c046aec5ea0fe1ce7153,0/Service/Ratgeber_bh.html, auch das Justizministerium NRW bietet Hilfe http://www.jm.nrw.de/Infomaterial/broschueren/index.php.
Die meisten Geldinstitute haben kostengünstige Erbrechts-Broschüren aufgelegt, und sowohl die Verbraucherzentrale NRW als auch die Stiftung Warentest Finanztest haben zum Thema „Erben und Vererben“ Bücher herausgebracht. Allen gemeinsam ist, dass sie verständlich geschrieben sind. Erst wenn Sie selbst genauer wissen, was Sie regeln wollen und müssen, ist eine zusätzliche Rechtsberatung bei einem Anwalt/einer Anwältin bzw. einem Notar sinnvoll.
Bei der Suche nach einem Anwalt/einer Anwältin hilft, dass es seit kurzem den Titel Fachanwalt/ Fachanwältin für Erbrecht gibt, der nur aufgrund festgestellter und geprüfter Erfahrungen mit der Materie verliehen wird.
Fast noch wichtiger als ein Testament ist eine Vorsorgevollmacht. Sie sollte auf jemanden ausgestellt werden, der als Vertreter handelt, wenn man krankheits- oder pflegebedingt selbst nicht mehr handeln kann. Dieses Erfordernis der Vorsorgevollmacht gilt auch dann, wenn man verheiratet ist, denn auch ein Ehepartner darf nur mit Vollmacht für den anderen handeln und entscheiden. Auch ist es wichtig, sich Gedanken zu machen, wie und in welchem Umfang man ärztlich behandelt werden will, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, und daher eine Patientenverfügung ausfüllen. Verschiedene Formulare nebst einer ausführlichen Erläuterung finden Sie, wenn Sie das Stadt-Portal der Stadt Meerbusch unter http://www.meerbusch.de/ aufrufen und in das Suchfeld das Stichwort „Patientenverfügung“ eingeben.
Weitere Formulare finden Sie auch über die beiden Links zu den o.a. Ministerien.